Neben den überlieferten und noch immer gültigen Maximen der Feuerwehren:
•Retten
•Löschen
•Bergen
•Schützen
sind
•Sicherheit
•Schnelligkeit
•Kompetenz
unsere Stärke, Motivation und Aufgabe.
Um dieser gerecht werden zu können, verfügt die Feuerwehr Rüsselsheim über vier Feuerwachen, die in vier Wachbezirke aufgeteilt sind. Bei der Feuerwehr Rüsselsheim-Bauschheim (Wachbezirk 4) stehen insgesamt 49 freiwillige Einsatzkräfte mit vier Fahrzeugen zur Verfügung.
Um den vielfältigen Anforderungen der Einsätze gerecht zu werden, bedarf es einer bis ins Detail durchorganisierten und bestens ausgebildeten und trainierten Feuerwehr, der ein umfangreicher Fahrzeugpark und die für Einsätze aller Art erforderlichen Geräte zur Verfügung stehen. In früherer Zeit beschränkten sich die Aufgaben der Feuerwehr auf das Löschen von Bränden. Aufgrund der technischen Entwicklung und veränderter gesellschaftlicher Verhältnisse sind die Anforderungen an die Feuerwehren wesentlich umfangreicher geworden. Die Aufgabengebiete der Feuerwehren gliedern sich heute in folgende Bereiche:
•1. Abwehrender Brandschutz die Bekämpfung von Bränden und der damit verbundene Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten
•2. Allgemeine Hilfe die Hilfeleistung in Not- und Unglücksfällen jeglicher Art
•3. Vorbeugender Brandschutz das Verhindern von Bränden und Brandgefahren sowie von Katastrophen
•4. Katastrophenschutz die Vorbereitung der Abwehr sowie die Abwehr von Katastrophen
Abwehrender Brandschutz
Unter abwehrendem Brandschutz versteht man hauptsächlich die Bekämpfung von Schadensfeuern und den damit verbundenen Schutz von Sachwerten und der Umwelt. Über alles geht dabei die Rettung von Menschen und Tieren aus Gefahrensituationen.
Der Standard Löschzug besteht in Rüsselsheim immer aus HLF, DLK und einem Löschfahrzeug aus dem Wachbezirk.
Zu welchen Ereignissen kommt Ihre Feuerwehr?
Ihre Feuerwehr kommt bei:
•Brandverdachten, d. h. Rauchentwicklungen unbekannter Herkunft bzw. Brandgeruch
•Bränden innerhalb und außerhalb von Gebäuden
•Explosionen
•Kraftfahrzeug- und Mülltonnenbränden usw., usw.
Allgemeine Hilfe
Unter Allgemeiner Hilfe versteht man die Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen jeglicher Art und den damit verbundenen Schutz von Sachwerten und der Umwelt. Über alles geht auch hier die Rettung von Menschen und Tieren aus Gefahrenlagen.
Zu welchen Ereignissen kommt Ihre Feuerwehr?
Ihre Feuerwehr kommt bei:
•Verkehrsunfällen mit eingeklemmten Personen
•Gasgeruch oder -ausbruch
•umgestürzten Bäumen, die Straßen und Wege versperren
•Tieren, die aus einer Notlage befreit werden müssen
•hilflosen Personen hinter verschlossenen Türen
•auslaufenden oder freiwerdenden umweltgefährdenden Stoffen, z. B.:
◦auslaufen eines Heizöltanks
◦wassergefährdende Stoffe fließen in die Kanalisation oder ins Erdreich
◦Unfälle mit gefährlichen Stoffen und Gütern
•Überfluteten Kellern nach Unwettern oder Hochwasser.
Der Vorbeugende Brandschutz, welcher vom Amt für Brandschutz in Rüsselsheim wahrgenommen wird soll Brände, Brandgefahren sowie Katastrophen verhindern und damit den Schutz vor diesen Gefahren ermöglichen.
Folgende Aufgabengebiete beinhaltet die Arbeit des VB:
•Einbindung in die Planung eines Bauvorhabens
•Überprüfung von Bauanträgen auf Einhaltung brandschutztechnischer Bestimmungen
•Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen
•Durchführung von Schulungen in der Verhütung und Bekämpfung von Entstehungsbränden
•Beratungen in sämtlichen Fragen des Brandschutzes.
Die Aufgabenstellung für den Katastrophenschutz ist eindeutig: Der Katastrophenschutz soll Leben, Gesundheit und Sachwerte der Menschen bei größeren, örtlich nicht mehr zu bewältigenden Schadenslagen so weit wie möglich verhindern oder eingetretene Schäden auf ein unumgängliches Maß reduzieren. Um dies zu erreichen, arbeiten die Behörden eng mit den Hilfsorganisationen, dem THW und den Feuerwehren zusammen. Land, Bund, Landkreise, kreisfreie Städte und Hilfsorganisationen stellen Fahrzeuge und Geräte zur Verfügung und übernehmen die Kosten der Ausbildung. Personell wird der Katastrophenschutz in Hessen fast ausschließlich von freiwilligen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern getragen, die bestimmte Aufgaben wahrnehmen und je nach Art der Katastrophe alarmiert sowie durch eine zentrale Führung koordiniert werden. Insgesamt sind das in Hessen rund 16.000 Personen. Das im August 2002 eingeführte Neukonzept Katastrophenschutz in Hessen regelt die Organisation, Aufgaben und die Zusammenarbeit. Die öffentlichen Feuerwehren übernehmen die Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe.
Autor: Oliver Kraus -- 08.01.2014; 13:42:30 Uhr
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